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   BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16   

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https://dejure.org/2018,6029
BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16 (https://dejure.org/2018,6029)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 ABR 66/16 (https://dejure.org/2018,6029)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 ABR 66/16 (https://dejure.org/2018,6029)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - Verzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in den einzelnen Betrieben - funktionelle Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Teilweise

  • rewis.io

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • bag-urteil.com

    Funktionelle Zuständigkeit, Vorlageanspruch des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorlageanspruch des Betriebsrats - und seine funktionelle Zuständigkeit im Konzern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Sein allgemeiner Hinweis auf eine enge Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Gesamtbetriebsrat nach § 182 Abs. 1 SGB IX ist ersichtlich untauglich (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350) .
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Ein solcher, auf eine zukünftige Leistung gerichteter Antrag ist zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    "Durchzuführen" sind Verbote und Gebote (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, BAGE 136, 123) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Eine Verletzung des Prüf- und Konsultationsverfahrens nach § 164 Abs. 1 SGB IX kann zwar einen Betriebsrat zur Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei einer beabsichtigten Einstellung berechtigen (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 29, BAGE 135, 57) .
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    bb) Abweichend von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelten Abgrenzung einer Zuständigkeit zwischen der Betriebs- und der Unternehmensebene für die Wahrnehmung eines Überwachungsrechts (dazu BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 25) obliegt die spezialgesetzlich geregelte Vorlagepflicht des Arbeitgebers nach § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, wenn im Unternehmen mehrere Betriebe bestehen.
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Voraussetzung für ein Betroffensein iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 10 ff., BAGE 117, 337) .
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Die Vorschrift vermittelt diesem Personenkreis keine unmittelbaren subjektiven Rechte (sh. nur Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 71 Rn. 3 mwN; zu § 5 SchwbG aF BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 49, 214) .
  • LAG München, 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    (a) Ein auf die Vornahme einer künftigen Leistung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG v. 20.03.2018, 1 ABR 66/16 Rn. 15 - zitiert nach juris; 06.05.2003, 1 ABR 13/02 Rn. 456 - zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Ein solcher, auf eine zukünftige Leistung gerichteter Antrag ist zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 ABR 66/16, Rn. 15, juris; BAG, Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 9, juris; BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02, zu II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111).
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